SVP-Forderungen der dümmsten Sorte
In ihrer neusten Pressemitteilung offenbart die SVP wieder einmal ihr sonderbares Verständnis von Demokratie.
Zu Einbürgerungen müssen die Stimmbürger also auch künftig Ja oder Nein sagen dürfen, ohne dies begründen zu müssen. Das schliesst bei allfälligen ablehnenden Einbürgerungsentscheiden auch ein Rekursrecht gegen den materiellen Entscheid aus.
Hübsch gesagt, mit anderen Worten formuliert heisst dies allerdings nichts anderes als: Schweizer sollen Ausländer (individuelle Personen) alleine aufgrund ihrer Vorurteile gegenüber ganzen Ethnien diskriminieren dürfen. Ein falscher Name, eine falsche Religion oder Hautfarbe soll über die Einbürgerung entscheiden und nicht sachliche Kriterien wie zum Beispiel der Strafregisterauszug oder die finanzielle Situation des Gesuchsstellers. Eine objektiver Entscheid durch die Gemeindebehörden bzw. im Falle eines Rekurses durch das Gericht soll somit im Namen der Demokratie verboten werden. Was die SVP dabei “vergisst”, sowohl Gemeindebehörden als auch Richter sind vom Volk legitimiert die Gesetze durchzusetzen. Ausgerechnet die Law & Order Partei will nun also den Bürgern das Recht geben sich ohne Begründung über Gesetze hinwegzusetzen, wenn diese gerade Lust verspüren ein paar Jugos oder Neger kollektiv zu bestrafen.
SVP-Forderungen der dümmsten Sorte
* Die SVP fordert vor einer Einbürgerung eine Loyalitätserklärung zur Bundesverfassung
Welcher Schweizer kennt mehr als 3 Artikel der Bundesverfassung auswendig? Oder wie viele sind es eigentlich? Vom praktischen Nutzen dieser Forderung wollen wir gar nicht sprechen.
* Eingebürgert soll nur werden, wer voll integriert ist
Eine mehr als schwammige Formulierung, ergo völlig unbrauchbar. Muss man Jodeln können oder reicht es sieben Jassvarianten blind zu beherrschen?
* Kriminelle Eingebürgerte sollen wieder ausgebürgert werden
Prima, dann wird Papierschweizer Blocher gleich als erster wieder Heim ins Deutsche Reich geschickt!
* Es darf kein Stimm- und Wahlrecht für Ausländer geben.
Gibt’s aber im Kanton Genf bereits. Die Genfer haben in einer demokratischen Abstimmung dieses Jahr Ja zum Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf kommunaler Ebene gesagt. Jura und Neuenburg stimmen im Juni über das Wahlrecht für Ausländer ab. Wieso will die SVP nun plötzlich demokratisch gefällte Volksentscheide kippen? Gemäss SVP-Logik hat doch das Volk immer recht, sogar wenn Volksentscheide gegen die Bundesverfassung (auf die man doch schwören soll) verstossen. Soviel zur kreuzverkehrten Logik der Schein Volkspartei.
Quelle: SVP
Dieses Thema im Forum diskutieren.Ähnliche Artikel:
27. Mai, 2007 um 12:52
Der Papierlischweizer Ch. Blocher ist wirklich ein besonders tragischer Fall. Besser wäre, der Typ ginge endlich in Pension und verschwände von allen öffentlichen “Bühnen” (Theater mag er ja nicht, das tönte er in der Rundschau an im Zusmmenhang mit dem Rütli…), damit die Schweiz endlich Ruhe hat im eigenen Hause. Oder man schiebt ihn nach Deutschland ab, aber: Das wäre fies gegenüber Deutschland!
27. Mai, 2007 um 13:34
Ui ui ui … würde man alle diese Forderungen bei den “echten” Schweizern anwenden, dann könnte die SVP nach den nächsten Wahlen im Parlament keine Fraktion mehr stellen.
27. Mai, 2007 um 13:42
Übrigens: Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. In einem Rechtsstaat werden alle Entscheide mit der Verfassung, mit Gesetzen und Verordnungen begründet (sonst sind sie nicht rechtskräftig). Einbürgerungen ohne Begründung sind also weder rechtskräftig, noch rechtsstaatlich, noch schweizerisch. Die SVP spricht sich also gegen einen fundamentalen Teil der Schweiz aus!
27. Mai, 2007 um 17:00
Sollte die SVP mit diesen Forderungen durchkommen, würde es wenigstens keinen zweiten Blocher geben…
27. Mai, 2007 um 21:28
Die SVP spricht sich in keiner Weise gegen „fundamentalen Teil der Schweiz aus“. Es ist ja wohl so, dass bei jeder Abstimmung, sei es Ratsmitglieder oder wie im Artikel geschildert über Einbürgerungen, nur mit einem „Ja“ oder einem „Nein“ gestimmt werden kann. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz wieso dies jetzt in diesem Fall anders sein sollte.
Weiterhin finde ich es peinlich, dass diese politisch engagierten Leute auf dieser Webseite oftmals darin verfallen, Kommentare ohne den richtigen Namen abzugeben. Wenn man nicht zur eigenen Meinung mit dem Namen stehen kann, sollte man es vielleicht besser ganz bleiben lassen!
27. Mai, 2007 um 22:46
@ Jvan
“Es ist ja wohl so, dass bei jeder Abstimmung, sei es Ratsmitglieder oder wie im Artikel geschildert über Einbürgerungen, nur mit einem „Ja“ oder einem „Nein“ gestimmt werden kann. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz wieso dies jetzt in diesem Fall anders sein sollte.”
die svp beruft sich einseitig auf das demokratieprinzip: alle bürger beschliessen gemeinsam die regeln. daraus folgert sie, dass die mehrheit eine einzelperson oder ganze ethnien diskriminieren darf. genau dies ist aber in der schweiz gemäss dem rechtsstaatsprinzip (alle bürger haben gleiche rechte) verboten. werden also ausländer willkürlich (z.b. aufgrund der hautfarbe, religion etc.) diskriminiert, wird das rechtsstaatsprinzip verletzt, da alle das recht haben angehört und gleich behandelt zu werden, egal ob schwede oder albaner.
die gemeindeversammlung muss ihren entscheid also sachlich begründen, weil es zwischen dem volkswillen und was rechtens ist offenbar unterschiede geben kann. das recht steht in einem rechtsstaat immer über dem volkswillen, deshalb nennt sich das rechtsstaat. und da die schweiz ein rechtsstaat sein will, gilt, dass seine bürger vor willkür zu schützen sind. wenn die schweiz willkürlich einbürgert, verstösst sie gegen ihr eigenes recht, deshalb schreitet das bundesgericht bei willkürlichen volksentscheidungen ein. deine gemeinde kann dich zum beispiel auch nicht einfach enteigenen, weil du einen falschen dialekt sprichst…
28. Mai, 2007 um 09:53
@Jvan
Nebst den von dbb beschriebenen staatrechtlicher Unmöglichkeiten dieser SVP-Forderung gibt es auch noch einen anderen Aspekt:
Bei einer Einbürgerung soll ja geprüft werden, ob diese potentiellen Schweizer auch wirklich “schweiztauglich” sind. Dafür hat das Volk ganz einfach keine Zeit. Darum wird diese Aufgabe den Beamten überlassen. Die schweizer Stimmbürger (oder die von ihnen gewählten Vertretter) legen durch das Gesetz fest, in was für Klischés die potentiellen Schweizer passen müssen, die Beamten überprüfen nur ob die Einbürgerungswilligen die Klischés auch erfüllen.
Wegen dem verzeifelten und ebenso peinlichen Versuch uns durch vorgeworfene Feigheit mundtot zu machen: Schau mal meine/unsere eMail-Adressen an: meine hat das Muster: vorname.nachname@provider.tld
28. Mai, 2007 um 10:29
“Weiterhin finde ich es peinlich, dass diese politisch engagierten Leute auf dieser Webseite oftmals darin verfallen, Kommentare ohne den richtigen Namen abzugeben. Wenn man nicht zur eigenen Meinung mit dem Namen stehen kann, sollte man es vielleicht besser ganz bleiben lassen!”
Sie hätten ja offenbar auch keine Hemmung, sozusagen anonym über Einbürgerungen bestimmen zu wollen - ohne dass Sie sich rechtfertigen müssten. Also lassen Sie diese Jammerei besser sein, sie steht in keinem Verhältnis zu dem, worüber Sie offenbar so gerne als Schweizer Bürger entscheiden möchten - mitunter nämlich über “Namen” von Leuten, die Sie nicht wirklich kennen. Zumindest weiss man, dass in div. Gemeinden bestimmte Namen völlig grundlos zu einem Nein führten. Und selbst wenn manche SVPler mit ihrem Namen etwas sagen - heisst das nicht, dass ihre Argumente irgendwie überzeugen täten.-
03. Juni, 2007 um 20:13
@Jvan Louis: M IST mein Name!
Ich habe das Recht (zumindest in DER Schweiz, in welcher ich lebe) meine Meinung in jeder Form zu äussern, sei es jetzt anonym oder nicht.
@dbb:
Sehr schön formuliert.
Der Rechtsstaat mit seinem drei Gewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) ist schliesslich genau deshalb in dieser Weise aufgebaut, dass z.B. die Judikative Fehler der anderen beiden Gewalten wieder beheben kann.
Der Vorschlag der SVP würde genau dieses fundamentale Prinzip der Schweiz als Rechtsstaat untergraben und somit ungültig sein, worauf die Judikative wiederum einschreiten würde um diesen Fehler zu beheben.
07. Juni, 2007 um 18:24
Worauf begründet sich denn dies’ Diskussion? Für mich nimmt die Meinung des Volkes den höchsten Status innerhalb der Schweiz an (und jeder, der sich anderer Worte annimmt, verrät unser Land auf imfamste Weise), und Politiker sollen sich keiner anderen Aufgabe annehmen, als dieser, das Volk zu vertreten. Weshalb darf also das Volk nicht entscheiden, wer eine Einbürgerung erhält? DAS VOLK wird am Ende davon betroffen. Und weshalb sollte das Volk, mächtigst im Lande und einzig wirklich betroffen, irgendwem ob Begründungen Rechenschaft ablegen müssen?
Doch wir kennen die Meinung der Linken mit Bezug auf Volksmeinungen (Steuerstreit (haben sich nicht 86 % der Stimmbevölkerung in Deutlichkeit der Entscheidung angenommen?)).
07. Juni, 2007 um 20:04
liebe frau atem. schade dass sie noch immer nicht verstehen, warum eine direkte demokratie ohne klare spielregeln (verfassung und gesetze) gegen willkür nichts taugt.
und die 86% repräsentieren nicht die volksmeinung, sondern eine kleine asoziale minderheit von ein paar tausend nasen (in einem wirtschaftlich unbedeutenden kleinstkanton), die von den dumpingsteuern für bonzen auf kosten sämtlicher grosskantone, wo 95% der bürger leben, profitieren.
07. Juni, 2007 um 20:17
In dieser Abstimmung war die degressive Besteuerung für Mega-Einkommen auch nur ein kleiner Teil des Gesamtpakets, worüber befunden worden ist. Isoliert wäre diese Reichenbevorzugung niemals mehrheitsfähig gewesen. Die immer und immer wieder genannten 86 Prozent Zustimmung sind also reine Augenwischerei.
Und: Auch das Volk hat sich an die von ihm selbst auferlegten demokratischen Spielregeln in der Bundesverfassung zu halten und kann nicht entscheiden, wozu es gerade lustig ist oder gar manipuliert wird.
Wenn nun ein Gericht sagt, dass die Verfassung nicht eingehalten worden ist, gibt es einfach nichts mehr zu diskutieren und lamentieren.
08. Juni, 2007 um 09:59
[…] Gestern debattierte der “Nationale Humoristenrat” geschlagene fünf Stunden über die “Initiative für willkürliche Einbürgerungen” einer mehr als verdächtigen Rechtsaussenpartei. Als Oskar Freysinger seine Redezeit überzog, wurde es Nationalratspräsidentin Christine Egerszegi irgendwann zu bunt. Nach einer ersten Warnung: “Herr Freysinger ich muss sie unterbrechen…” drehte sie dem SVP-Mann mit Gelfrisur (Gel in den Haaren ist doch gemäss SVP ein Zeichen von vergammelter Erscheinung) kurzerhand das Mikrofon ab. “Wir haben das Mikrofon dann abgestellt”. Gelächter im Saal, Freysinger merkt erst jetzt, dass er stumm geschaltet wurde. […]
18. Juni, 2007 um 11:23
Ihr respektiert einfach das Volk nicht, seid nicht besser als nazischweine!
18. Juni, 2007 um 16:03
@ Rudolf Hess:
Ich distanziere mich ausdrücklich von Nazischweinen, die das Volk nicht respektieren. Und von den anderen natürlich auch.
09. Januar, 2008 um 09:20
* Eingebürgert soll nur werden, wer voll integriert ist
– Was gibt es daran nicht zu verstehen?
* Die SVP fordert vor einer Einbürgerung eine Loyalitätserklärung zur Bundesverfassung
– Dann weiss man wenigstens mal um was es hier geht, wenn man schon nicht hier aufgewachsen ist…
09. Januar, 2008 um 19:52
affikus schwarzikus, siehe Artikel.