Die SVP-Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer ist ja ein interessanter Ansatz einen Teil eines Problemes unseres Landes, nunja, anderen zuzuschieben.
Wie alle Bier-Ideen, ist auch diese eingänglich und auf den ersten Blick wie das Gelbe vom Ei. Doch denkt man einen Schritt weiter, kommen doch ein paar, zum Teil Fragen, ja sogar kontraproduktive Nebeneffekte an die Oberfläche:
- Werden die kriminellen Ausländer vor dem Ausschaffen noch bestraft? Heisst das, dass ich 20 Jahre Haft und Therapie bezahlen muss, für jemanden der nachher das Land verlässt? Oder wird er unbestraft ausgeschafft, mit der Hoffnung, dass ihn sein Heimtland ihn dann bestraft? Das Heimatland wird sich diese Kosten natürlich auch ersparen wollen. Zudem sind dessen Gerichte für eine Strafftat in der Schweiz nicht zuständig. Kommt ein Ausländer also straffrei raus?
- Sagen wir mal ein Vergewaltiger aus dem Ausland, der nicht in der Schweiz wohnen möchte, hört von uneserem neusten Stammtisch-Gesetz: Die Strafe auf Vergewaltigung ist Ausschaffung. Der sagt sich natürlich, die Schweiz zahlt mir sogar noch die Heimreise! Das Hinticket ist so gut wie gelöst...
- Bleiben wir doch beim Vergewaltiger. Doch diesmal möchte er in der Schweiz wohnen bleiben. Er wird also nach seiner Tat ausgeschafft (evtl. noch bestrafft oder auch nicht, egal). Sagen wir dieser Staat hat einen schwächeren Polizeiapparat als die Schweiz. Nun kann dieser Mensch seinen Strafftaten ungehinderter nachgehen. Ist somit ein in der Schweiz lebenendes Opfer mehr wert, als ein im Ausland lebendes?
Es steht zwar nicht direkt in der Initiative, dass die Familie des Täters mitausgeschafft wird, doch hat die SVP und ihr Bundesrat mehrfach ausdrücklich gesagt, dass sie dies im Schlepptau der Initiative durchbringen wollen. Im Initiativtext wurde dies wahrscheinlich einfach weggelassen, um der Initiative mehr Chancen zu geben. Sagen wir mal das trifft ein:
- Kann die 2 Jahre jüngere Schwester etwas dafür, wenn ihr 18 Jähriger Bruder einen Raub ausübt? Muss sie darum ihre Lehre aufgeben, darf sie darum ihre Freunde nicht mehr regelmässig sehen?
- Kann der 60 jährige Vater etwas dafür, wenn sein 30 jähriges Kind ein ausschaffungswürdiges Verdikt verübt, wie zum Beispiel das Ergaunern von Sozialleistungen?
- Die meisten der Vergewaltigungen passieren innerhalb der Familie. Ist es richtig das Opfer dem Täter nachzuschicken?
Es gibt sicher noch mehr, doch fiel diese Probeme fielen mir gerade so spontan ein.