Die Gemeindeversammlung von Schwyz bürgerte ein Ehepaar und dessen Sohn ein.
Der Sohn wies in der Schule 66 Einträge im Arbeits- und Sozialverhalten auf und musste überdies schon einmal drei Tage von der Schule ausgeschlossen werden. Gegen die Einbürgerung des Sohnes rief ein Stimmbürger das Schwyzer Verwaltungsgericht an. Dieses hiess die Beschwerde gut und verweigerte dem jungen Mann die Einbürgerung. Für das Gericht waren die Voraussetzungen der Einbürgerung nicht gegeben, weil der junge Ausländer nicht über einen tadellosen Leumund verfügte.
Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt. Die Lausanner Richter kommen in ihrem Urteil zum Schluss, dass es zulässig war, das «Schulleumundsregister» beizuziehen, um abzuklären, ob der Bewerber hinreichend integriert ist und über einen tadellosen Leumund verfügt.
Quelle: AP
Nun mag man sich fragen, wie die SVP dann zu diesem Urteil steht:
Einerseits hat das Bundesgericht ja wieder eine Gemeindeversammlung überstimmt, sprich sie hat sichergestellt, dass das Volk das eigene (Einbürgerungs-)Gesetz einhält. Laut SVP ist das ja ganz schlimm, "Richterstaat" und "Abschaffung der Demokratie" sind Schlagwörter welche der idiotisch grinsende Parteisprecher ähh Präsident nun aufsagen würde.
Doch andererseits hat ja das Bundesgericht genau das verhindert, was die SVP immer propagiert, sie wolle es verhindern. Das Einbürgern von "Unintegrierten", "Unangepassten...".
Schlimmer noch, wäre die SVP-Einbürgerungsinitiative durchgekommen, wäre ein solcher Entscheid des Bundesgerichtes gar nicht mehr möglich. Die Einbürgerungsinitiative hätte dazu geführt, dass die Schwyzer jedem Trottel das Bürgerrecht hintennach werfen hätten können.
Achja, Blocher lügt, Beispiel 1453: In der Abstimmungsarena zur Willkürinitiative sagte er mehrmals, man könne gegen einen positiven Einbürgerungsentscheid keinen Rekurs einlegen.